Fragen + Antworten

Noch mehr Antworten kann euch auch unser Konzept (als PDF) geben.

 

Frieren die Kinder denn nicht?

Die Naturkindergartenkinder haben natürlich an das Wetter angepasste Kleidung an. Im Winter sind sie mit Wollhosen und mehreren Kleidungsschichten ausgestattet, was die Wärme besser speichert. Schnee- und Matschhosen schützen vor Kälte und Nässe, die richtigen Handschuhe halten auch beim Schneemannbauen die Finger warm. Durch die viele Bewegung sind die Kinder von Innen gewärmt. Friert ein Kind, wird die beheizbare Schutzhütte aufgesucht. Ist es zum Sitzen im Freien zu kühl, kann auch mit allen Kindern gemeinsam in der Schutzhütte Brotzeit gemacht werden.

 

Was ziehe ich an?

“Es gibt kein schlechtes Wetter – nur schlechte Kleidung”

Auf die richtige Ausstattung kommt es im Naturkindergarten auf jeden Fall an, schließlich sind wir bis zu 5 Stunden täglich draußen! Beachtet man die fünf goldenen Regeln, kann gar nichts mehr schief gehen:

· Outdoorkleidung so selten wie möglich waschen (bei jedem Waschgang wird die Wassersäule geringer)

· Zwiebelprinzip – lieber anfangs zu dick als zu dünn anziehen und dann Schichten ausziehen

· Kleidung beschriften, sonst schrumpft der Bestand schnell

· Doppelte Ausführung, nicht alles trocknet über Nacht (insbesondere Handschuhe, Schuhe)

· Nerven behalten! "Hat dein Kind im Matsch gewühlt, hat es sich sehr wohl gefühlt!"

 

Wie ist das mit dem Klo?

An der Schutzhütte gibt es eine Toilette. Im Wald gibt es zudem gekennzeichnete “Klobäume”, hier wird natürlich nicht gespielt. Für die Kinder stellt das Pieseln im Freien kein Problem dar. Das An- und Ausziehen beherrschen die Kinder nach einiger Zeit meist selbstständig. Das große Geschäft kommt sehr selten vor und wird dann vergraben oder mit Hundebeuteln entsorgt. Magen-Darm Erkrankungen werden im Naturkindergarten so gut wie gar nicht verbreitet, da es zu keiner Schmierinfektion kommt. Nach dem Geschäft werden die Hände am Wasserkanister gewaschen. Wenn mal etwas in die Hose geht, gibt es in der Schutzhütte Wechselanziehsachen.

 

Wie wird mit Gefahren umgegangen?

Der Freiraum ist im Naturkindergarten weit gesteckt: Die Kinder dürfen auf Kletterbäume kraxeln, mit Werkzeug und Schnitzmessern hantieren und das Spielgelände ist nicht eingezäunt. Kinder müssen lernen, in einem geschützten Rahmen mit Gefahren umzugehen, da es in jedem Lebensbereich zu gefährlichen Situationen kommen kann. Je mehr man etwas kennt und weiß, wie man damit umgeht, desto weniger passiert. Die Spielregeln werden regelmäßig durchgenommen und wiederholt: Wer schnitzt der sitzt, nur in Sichtweite spielen, keine Dinge aus dem Wald essen… Durch die tägliche Übung werden die Kinder in ihrem Handeln sicherer. Unser Team frischt alle zwei Jahre den 1. Hilfe-Kurs am Kind auf.

 

Wie ist das mit Zecken?

Es kann schon mal vorkommen, dass Kinder Zecken mit nach Hause bringen. Zur Prävention ist es sinnvoll, die Kinder immer Kopfbedeckung und langärmlige Kleidung tragen zu lassen, auch im Sommer. Bestimmte Zeckenabwehr-Mittelchen helfen bei dem Einen gut, beim Anderen gar nicht. Am Wichtigsten ist es, die Kinder nach jedem Tag in der Natur auf Zecken abzusuchen. Sollten wir eine festgebissene Zecke entdecken, informieren wir die Eltern und entfernen diese schnellstmöglich.

 

Wie werden die Kinder im Naturkindergarten auf die Schule vorbereitet?

Unser Naturkindergarten arbeitet, wie jeder Kindergarten, nach dem bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan. Wir setzen auf die Förderung von Schlüsselkompetenzen wie Selbständigkeit, soziales Miteinander, Konzentrations- und Kommunikationsfähigkeit.

An das Stillsitzen in der Schule muss sich wohl jedes Kind erst einmal gewöhnen. Studien belegen aber, dass Kinder aus Wald- und Naturkindergärten in vielen Bereichen gegenüber Kindern aus Regelkindergärten sogar im Vorteil sind. So werden sie z.B. bei Motivation-Ausdauer-Konzentration, Sozialverhalten und Mitarbeit im Unterricht durchschnittlich deutlich besser bewertet als andere Kinder.

 

Gilt die Masern-Impfplicht auch im Naturkindergarten?

Für die Impfung gegen Masern gilt seit dem 1. März 2020 eine neue gesetzliche Regelung, die für Eltern und Erziehungsberechtigte im Wesentlichen folgendes bedeutet: Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung, wie z. B. Kindergarten, Kindertagespflege, den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfschutz gegen Masern haben. Wald- und Naturkindergärten können hier keine Ausnahme machen.